Impressum
bylleBags
Sibylle Berkefeld
Diplom Mode-Designerin
Prinzenstr.1
30159 Hannover
fon (+49)157 / 87198762
[email protected]
St.-Nr. 26/136/03660
Finanzamt Hannover Mitte
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bylleBags, Sibylle Berkefeld, Prinzenstr. 1, 30159 Hannover
Die nachfolgenden AGB gelten für alle mir erteilten Design Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nach Zugang nicht umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung (auch in Teilen) ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.4 Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. In der Regel wird zum Nutzungsrecht eine gesonderte schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden, soweit nicht anders vereinbart. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Designerin zum Schadensersatz.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1 Entwürfe, Reinzeichnungen oder Ausdrucke bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3 werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Designerin berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlich sonstigen Tätigkeiten, die die Designerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung, Gestaltungsfreiheit, Abnahme
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
3.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
3.3 Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
4. Sonderleistungen, Korrekturen
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung der Entwürfe werden nach Zeitaufwand gemäß Angebot gesondert berechnet.
4.2 Auslagen für technische Nebenkosten, spezielle Materialien, die Anfertigung von Modellen, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, keine Eigentümerrechte übertragen.
5.2 Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5.4 Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt worden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und im Einzelfall möglich, ggf. gegen gesonderte Vergütung.
6. Korrektur, Belegmuster
6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Designerin Korrekturmuster vorzulegen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.2 Von allen vervielfältigten (realisierten, umgesetzten) Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Designerin 2-5 Belege (Exemplare) unentgeltlich. Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Haftung
7.1 Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Überlassene Vorlagen, Muster o.ä. werden sorgfältig behandelt. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über dem Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
7.2 Für Aufträge, die die Designerin im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt, übernimmt die Designerin keinerlei Haftung oder Gewährleistung.
7.3 Mit der Genehmigung/Abnahme durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung der Designerin.
7.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Designerin nicht.
7.6 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Designerin, sofern nicht anderes vereinbart.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.4 Bei Vollkaufleuten: Gerichtsstand ist Hannover. Bei Endverbrauchern: Es gilt der Gerichtsstand des jeweiligen Endverbrauchers.In den meisten Ländern der Welt ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Websites, die nicht ausschließlich privaten oder persönlichen Zwecken dienen, ein rechtsgültiges Impressum enthalten müssen. Das gilt auch für Websites, die einen Blog oder journalistische Texte veröffentlichen.
Der Name der für den Inhalt verantwortlichen Person muss im Impressum genannt werden, mit Adresse und einer Möglichkeit der Kontaktaufnahme. Das kann zum Beispiel eine Telefonnummer oder eine Emailadresse sein. Darüberhinaus können je nach Rechtslage in deinem Land weitere Informationen nötig sein. Bitte ziehe einen lokalen Experten zurate, um dich zu informieren, wie dein Impressum genau aussehen muss.